§ 238 StPO
In vorliegendem Judikat äußert sich der OGH zum Schutz subjektiver Rechte Dritter. Können diese in der Hauptverhandlung getroffene Entscheidungen über die Frage, ob ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zusteht, bekämpfen?
OGH 17.3.2010, 15 Os 184/09m