§ 382 Abs 1 Z 8 lit c Fall 2 EO
Vorliegendes Judikat stellt klar, dass trotz eines verbücherten Belastungs- und Veräußerungsverbotes, das der Sicherung des nachehelichen Aufteilungsanspruchs dient, kein dingliches Recht anzunehmen ist und somit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens des Gegners der gefährdeten Partei nichts entgegensteht.