Zusammenfassung: Der Verfasser thematisiert mit seinem Beitrag den Ausschluss des Rücktrittsrecht bei Internetversteigerungen. Fraglich ist insofern, ob und unter welchen Voraussetzungen gemessen am Normzweck des § 5 KSchG bereits bestehende deutsche Judikate auf die österreichische Rechtslage übertragbar sind.
Rechtsgrundlagen: § 5b Z 4 KSchG