Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag behandelt die Vorgehensweise eines mit einer Unzuständigkeitseinrede befassten Schiedsgerichts. Wie ist vorzugehen, wenn nach einer internen Vorprüfung vorläufig festzuhalten ist, dass es zur Entscheidung über die Hauptsache zuständig ist?
Rechtsgrundlagen: § 592 ZPO