§ 20 Abs 4 WEG 2002
In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit dem Umfang der Pflichten des Verwalters hinsichtlich der Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten zu befassen. Diesfalls äußert sich der OGH zur der Pflicht des Verwalters zur Einholung mindestens dreier Anbote für größere Verbesserungsarbeiten.