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Zur Schriftform bei Mietzinsvereinbarungen

Miet- und WohnrechtHelge Hoch, Erich Kodek, Eckart Ratz, Ronald RohrerEvBl 2009/23EvBl 2009, 171 - 172 Heft 4 v. 15.2.2009

§ 16 Abs 1 Z 5 MRG

Der OGH stellt in der gegenständlichen Entscheidung fest, dass zur Erfüllung der Formerfordernisse für Mietzinsvereinbarungen beide Vertragsteile die betreffende Vereinbarung zu unterfertigen haben.

OGH 7 Ob 181/08f

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