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Änderung der Rechtslage durch § 89 Abs 1 StPO?

StrafprozessrechtAufsatzÖJZ 2009/19ÖJZ 2009, 190 Heft 4 v. 15.2.2009

Zusammenfassung: Der Beitrag nimmt Bezug auf das mit 1.1.2008 neu geregelte Verfahren über Beschwerden gegen Beschlüsse iSd § 89 Abs 1 StPO.

Rechtsgrundlagen: § 89 Abs 1 StPO

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