§ 384 ZPO
In der gegenständlichen Entscheidung stellt der OGH fest, dass das rechtliche Gehör ohne Einschränkungen zu gewähren ist. Demnach hat die Partei auch das Recht, die mündliche Erörterung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu beantragen.
OGH 9 Ob 47/08i