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Vorrang für den gesamten Kreuzungsbereich

SchadenersatzrechtJudikaturBearb. v. Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGHEvBl 2009/157EvBl 2009, 1064 - 1066 Heft 23 und 24 v. 1.12.2009

§ 16 Abs 1 StVO

In der besprochenen Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass im Falle vorschriftswidrigen Überholens Mitverschulden des überholenden Fahrzeuglenkers mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs zu negieren ist sofern ein linkskommendes Fahrzeug die Wartepflicht verletzt.

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