§ 65 Abs 4 StGB; § 64 Abs 1 Z 4a StGB
Der OGH setzte sich mit dem Wirken des Erledigungsprinzips des § 65 Abs 4 StGB auseinander. Er prüfte dabei, auf welche Taten dieses angewandt werden kann und ob hinsichtlich der Geltung hierbei die inländische und ausländische Gerichtsbarkeit eine Rolle spielt.