§ 84 Abs 4 AktG
Der OGH beschäftigte sich mit der Qualität der Nichtigkeit von Gesellschaftsvereinbarungen, die diese mit Mitgliedern ihres Vorstands abschliessen, obwohl diese gegen die Bestimmungen des § 84 Abs 4 Satz 3 AktG verstoßen.
OGH 3.6.2009, 7 Ob 248/08h; OLG Graz 5 R 120/08v