§ 9 Abs 3 UVG
Der OGH hatte im vorliegenden Fall - erstmals seit dem KindRÄG 2001 - zu entscheiden, ob es einen Unterhaltssachwalter in Gestalt eines Jugendwohlfahrtsträgers (Jugendamt) zu entheben gilt, wenn der Minderjährige seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt. Mit einem Praxishinweis der Redaktion.