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§ 94 ABGB

OGH-LeitsätzeFamilienrechtÖJZ-LS 2009/118ÖJZ-LS 2009, 729 - 730 Heft 16 v. 15.8.2009

§ 94 ABGB

Die vorliegende OGH-Entsch befasst sich mit dem Fall, dass ein Unterhaltsschuldner mehrere Gläubiger hat und er einen für mehrere Personen bestimmten, nicht näher aufgeschlüsselten und gewidmeten Unterhaltsbetrag zu leisten hat.

OGH 4 Ob 20/09h

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