§ 94 ABGB
Die vorliegende OGH-Entsch befasst sich mit dem Fall, dass ein Unterhaltsschuldner mehrere Gläubiger hat und er einen für mehrere Personen bestimmten, nicht näher aufgeschlüsselten und gewidmeten Unterhaltsbetrag zu leisten hat.
OGH 4 Ob 20/09h