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§ 166 Abs 3 AußStrG

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2009/117ÖJZ-LS 2009, 729 Heft 16 v. 15.8.2009

§ 166 Abs 3 AußStrG

Die vorliegende OGH-Entsch befasst sich mit der Verpflichtung der Kreditinstitute/Banken zur Öffnung von in die Verlassenschaft fallenden Konten gegenüber dem Verlassenschaftsgericht/Gerichtskommissär.

OGH 6 Ob 287/08m

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