§ 166 Abs 3 AußStrG
Die vorliegende OGH-Entsch befasst sich mit der Verpflichtung der Kreditinstitute/Banken zur Öffnung von in die Verlassenschaft fallenden Konten gegenüber dem Verlassenschaftsgericht/Gerichtskommissär.
OGH 6 Ob 287/08m
§ 166 Abs 3 AußStrG
Die vorliegende OGH-Entsch befasst sich mit der Verpflichtung der Kreditinstitute/Banken zur Öffnung von in die Verlassenschaft fallenden Konten gegenüber dem Verlassenschaftsgericht/Gerichtskommissär.
OGH 6 Ob 287/08m