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§ 1358 ABGB

OGH-LeitsätzeSchuldrechtÖJZ-LS 2009/120ÖJZ-LS 2009, 730 Heft 16 v. 15.8.2009

§ 1358 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Anwendung des § 1358 ABGB bei Regress des Treuhänders, der an den Darlehensgeber Schadenersatz leisten musste, da er nicht für dessen Sicherstellung auf der Kaufliegenschaft gesorgt hat, gegenüber dem Darlehensnehmer.

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