§ 655 ABGB; § 542 ABGB
Der OGH prüfte, ob auch Handlungen nach dem Tod wie z.B. das Berufen auf ein mündliches Testament, das nicht errichtet wurde, die Erbunwürdigkeit begründen kann und wie ein derartiges Testament auszulegen wäre. Mit Praxishinweisen der EvBl Redaktion.