Art 6 Abs 1 MRK; ߧ 15 AußStrG; ߧ 121 AußStrG
Der OGH setzte sich mit der Frage auseinander, ob die Bestellung eines Sachwalters nur aufgrund der Aktenlage das rechtliche Gehör des Betroffenen verletzt, wenn dieser mutwillig nicht zur Verhandlung erscheint. Mit Praxishinweisen der EvBl Redaktion.