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Verstoß gegen Unterlassungsverpflichtung durch Untätigkeit

ExekutionsrechtJudikaturBearb. v. Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGHEvBl 2009/87EvBl 2009, 602 - 604 Heft 13 v. 1.7.2009

§ 355 EO

Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, in wieweit eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO reichen kann, wenn der Verpflichtete keine Beseitungshandlung unternimmt. Im konkreten Anlaßfall hat der Verpflichtete es unterlassen, einen Markennamen in Printmedien und im Internet zu verwenden. Mit Anmerkungen von Clemens Nimmerrichter, Universität Wien.

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