§ 389 EO; § 382b EO
Der OGH befaßte sich mit der Frage, ob ein Gericht bereits bei bloßem Verdacht eines bestimmten gewalttätigen Verhaltens eine einstweilige Verfügung erlassen kann. Mit einem Praxishinweis der EvBl-Redaktion und Anmerkungen von Andreas Konecny, Universität Wien.