§ 159 Abs 3 AußStrG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit den Voraussetzungen der Rechtsmittellegitimation des Erbansprechers im Verlassenschaftsverfahren.
OGH 5 Ob 24/09d
§ 159 Abs 3 AußStrG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit den Voraussetzungen der Rechtsmittellegitimation des Erbansprechers im Verlassenschaftsverfahren.
OGH 5 Ob 24/09d