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Untreue

StrafrechtJudikaturDr. Helge Hoch, HR d. OGH; Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i.R.; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2009/85EvBl 2009, 567 - 568 Heft 12 v. 15.6.2009

§ 153 Abs 1 StGB; § 146 StGB

In der vorliegenden Entscheidung hat sich der OGH mit der Frage zu befassen, ob ein Buchhalter als unmittelbarer Täter einer Untreue iSd § 153 StGB in Betracht kommt, wenn diesem keine rechtliche Verfügungs- und Verpflichtungsmacht über das Vermögen des Unternehmens eingeräumt wurde.

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