§ 28a Abs 2 SMG; § 28a Abs 4 SMG
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage des Zusammenrechnungsgrundsatzes des § 29 StGB und stellt im Zusammenhang mit dem Suchtgifthandel fest, dass eine Zusammenfassung nur bei Nichtvorliegen ein- und desselben Suchtgifts zu erfolgen habe.