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§ 896 ABGB

OGH-LeitsätzeSchuldrechtÖJZ-LS 2009/84ÖJZ-LS 2009, 519 Heft 11 v. 1.6.2009

§ 896 ABGB

Zur Klärung der Frage, inwieweit und gegen wen einem nach §§ 389 ff StPO Kostenersatzpflichtiger ein Regressanspruch zusteht, sind mangels gesetzlicher Regelungen die allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen heranzuziehen.

OGH 4 Ob 160/08w

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