§ 363a StPO
Die vorliegende Entscheidung beschäftigt sich mit der Frage des Grundrechtsschutzes ohne vorherige Anrufung des EGMR und stellt eine Fortsetzung der in 13 Os 135/06m entwickelten diesbezüglichen Grundsätze dar.
OGH 13 Os 16/09s; OGH 13 Os 135/06m