§ 154 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Geltendmachung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche und stellt diesfalls fest, dass eine Klage betreffend die Erhöhung des Pflegegelds dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zuzuordnen sei und somit nicht der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedürfe. Mit einer Anmerkung von Marco Nademleinsky, Universität Wien.