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§ 22 AußStrG; § 528 Abs 2 ZPO

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtÖJZ-LS 2009/74ÖJZ-LS 2009, 473 Heft 10 v. 15.5.2009

§ 22 AußStrG; § 528 Abs 2 ZPO

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass § 22 AußStrG auf die Bestimmungen der ZPO verweise. Hinsichtlich von Beleidigungen in Schriftsätzen und den hierüber verhängten Strafen umfasse der Verweis auch § 528 Abs 2 Z 2 ZPO.

OGH 3 Ob 228/08p

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