§ 1 UWG; § 50a Abs 3 AMG
Der OGH hatte sich mit der Zulässigkeit einer Werbung für ein orales Kontrazeptivum zu befassen. Die Werbung stand im gegenständlichen Fall im Gegensatz zur Fachinformation.
OGH 13.11.2007, 4 Ob 174/07b
§ 1 UWG; § 50a Abs 3 AMG
Der OGH hatte sich mit der Zulässigkeit einer Werbung für ein orales Kontrazeptivum zu befassen. Die Werbung stand im gegenständlichen Fall im Gegensatz zur Fachinformation.
OGH 13.11.2007, 4 Ob 174/07b