Art 6 ARB
Worin liegt der Sinn einer Klausel nach Art 6 Pkt. 2.2 der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden? Wie wird eine solche Klausel ausgelegt?
OGH 16.11.2007, 7 Ob 243/07x
Art 6 ARB
Worin liegt der Sinn einer Klausel nach Art 6 Pkt. 2.2 der Ausfallsversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden? Wie wird eine solche Klausel ausgelegt?
OGH 16.11.2007, 7 Ob 243/07x