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§ 530 Abs 1 ZPO

OGH-LeitsätzeZivilprozessrechtÖJZ-LS 2008/23ÖJZ-LS 2008, 244 Heft 6 v. 15.3.2008

§ 530 Abs 1 ZPO

Was bewirkt die Beseitigung der präjudiziellen Vorentscheidung im rechtskräftig wieder aufgenommenen Verfahren?

OGH 7.11.2007, 6 Ob 211/07h

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