Zusammenfassung: § 16 ABGB bestimmt, dass jeder Mensch angeborene, durch die Vernunft einleuchtende Rechte hat und daher als eine Person zu betrachten ist. In der Rsp wird diese Bestimmung als Zentralnorm der Rechtsordnung angesehen. Wie sieht jedoch der derzeitige Grundrechtsschutz im Verfahrensrecht aus? Der Autor untersucht in seinem Beitrag diese Frage und nimmt Stellung zu der vorgeschlagenen Einführung einer Gesetzes- bzw. Verfassungsbeschwerde gegen Gerichtsentscheidungen.