Zusammenfassung: Ist der Angeklagte im erstinstanzlichen Verfahren nicht ausreichend über die rechtliche Beurteilung informiert worden und kann er daher seine Verteidigung vor dem OGH nur unzureichend vorbereiten, so stellt die auf den Feststellungen des Erstgerichts basierende Verurteilung eine Verletzung der grundlegendsten Verteidigungsrechte dar.
Rechtsgrundlagen: § 288 Abs 2 StPO; Art 6 Abs 3 MRK; § 262 StPO