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§ 288 Abs 2 StPO; Art 6 Abs 3 MRK; § 262 StPO

OGH-LeitsätzeStrafprozessrechtÖJZ-LS 2008/12ÖJZ-LS 2008, 121 Heft 3 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Ist der Angeklagte im erstinstanzlichen Verfahren nicht ausreichend über die rechtliche Beurteilung informiert worden und kann er daher seine Verteidigung vor dem OGH nur unzureichend vorbereiten, so stellt die auf den Feststellungen des Erstgerichts basierende Verurteilung eine Verletzung der grundlegendsten Verteidigungsrechte dar.

Rechtsgrundlagen: § 288 Abs 2 StPO; Art 6 Abs 3 MRK; § 262 StPO

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