Zusammenfassung: Künftig ist die Beweiserhebung im Ermittlungsverfahren Aufgabe der Kriminalpolizei. Die Leitung dieser obliegt der Staatsanwaltschaft, das Gericht wir nur mehr in bestimmten Fällen entweder von Amts wegen oder auf Antrag tätig. Die Autorin erörtert in ihrem Bericht die Zuständigkeit und Kompetenzen des Gerichts im Bereich der Tatrekonstruktionen, der kontradiktorischen Vernehmungen, der Verhängung oder Fortsetzung der Untersuchungshaft oder Bewilligungen von Zwangsmitteln, sowie der Überprüfung von Entscheidungen über einen Einspruch.