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§ 163 Abs 2 ABGB

OGH-LeitsätzeFamilienrechtÖJZ-LS 2008/6ÖJZ-LS 2008, 78 Heft 2 v. 15.1.2008

§ 163 Abs 2 ABGB

Der OGH hatte im gegenständlichen Verfahren die Frage zu klären, unter welchen Voraussetzungen der Vaterschaftsnachweis nach § 163 Abs 1 ABGB " aus Gründen auf Seiten des Mannes" misslingt und deshalb die Feststellung der Vaterschaft auch nach Ablauf der zweijährigen Frist zulässig ist.

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