§ 41 Abs 2 JN
Der OGH hatte sich mit der Zulässigkeit des Rechtswegs für vertragliche Ansprüche aus einem Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände eines Bestandobjekts zu befassen.
OGH 26.6.2008, 2 Ob 126/08f
§ 41 Abs 2 JN
Der OGH hatte sich mit der Zulässigkeit des Rechtswegs für vertragliche Ansprüche aus einem Kaufvertrag über Einrichtungsgegenstände eines Bestandobjekts zu befassen.
OGH 26.6.2008, 2 Ob 126/08f