§ 514 ZPO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob mit der Ablehnung der Zulassung der slowenischen Sprache vor Gericht die verfahrensrechtliche Stellung des Antragstellers beeinträchtigt ist. Welche Konsequenz ergibt sich daraus?
OGH 11.6.2008, 3 Ob 67/08m