§ 281 Abs 1 StPO; § 252 Abs 1 StPO
Der OGH hatte sich in gegenständlichem Fall mit einem Beweisverbot iZm der Unvollständigkeit eines Urteils zu befassen.
OGH 8.8.2007, 15 Os 57/07g
§ 281 Abs 1 StPO; § 252 Abs 1 StPO
Der OGH hatte sich in gegenständlichem Fall mit einem Beweisverbot iZm der Unvollständigkeit eines Urteils zu befassen.
OGH 8.8.2007, 15 Os 57/07g