Zusammenfassung: Der OGH hatte sich in der genannten Entscheidung mit einer Klage aus einem Transportauftrag zu befassen. Dabei stellte er erstmals fest, was unter den Begriffen "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und "Vertragsformblätter" (§ 879 Abs 3 ABGB, § 28 KSchG) zu verstehen ist. Das Höchstgericht schließt damit eine wichtige Lücke, da der Gesetzgeber diese Termini bis heute nicht definiert hat.
Rechtsgrundlagen: § 864a ABGB; § 879 Abs 3 ABGB; § 28 KSchG