Zusammenfassung: In dieser Entscheidung beschäftigt sich der OGH mit einem Sachverhalt, bei dem der Kläger das ursprüngliche Klagebegehren nach Einspruch der Beklagten gegen den beantragten Zahlungsbefehl ausdehnte. Das ErstG erließ daraufhin aufgrund von Säumigkeit der Beklagten ein Versäumungsurteil, gegen welches die Beklagte Widerspruch erhob. Die Entscheidung erhält Ausführungen zur Zweiseitigkeit des Rechtsmittels infolge analoger Anwendung des § 521 a Abs 1 Z 3 ZPO und zu den Kosten eines über die Zulässigkeit des Widerspruchs gegen ein Versäumungsurteil geführten Zwischenstreits.