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§ 363a Abs 1 StPO; Art 35 EMRK

OGH-LeitsätzeMenschenrechteÖJZ-LS 2008/68ÖJZ-LS 2008, 737 - 738 Heft 18 v. 15.9.2008

§ 363a Abs 1 StPO; Art 35 EMRK

Der OGH hatte zu entscheiden, ob die 6-Monatefrist für den Erneuerungsantrag durch eine rechtzeitige Beschwerde beim EGMR beeinflusst wird.

OGH 13.5.2008, 14 Os 57/08a

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