Art 43 EGV; Art 48 EGV; § 5 BWG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Niederlassungsfreiheit auch iZm konzessionspflichtigen Geschäften gilt. Im gegenständlichen Fall wollte eine englische Private Limited Company in Österreich eine Zweigniederlassung gründen. Zweck der Gesellschaft waren ua Geschäfte, die dem BWG unterliegen. Die Gesellschaft verfügte über keine Konzession der FMA.