para___31 WRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchen Fällen der Liegenschaftseigentümer zu einer Gefahrenbeseitigung im Falle einer Gewässergefährdung herangezogen werden kann.
OGH 6.5.2008, 1 Ob 65/08b
para___31 WRG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchen Fällen der Liegenschaftseigentümer zu einer Gefahrenbeseitigung im Falle einer Gewässergefährdung herangezogen werden kann.
OGH 6.5.2008, 1 Ob 65/08b