para___7 IPRG; para___20 IPRG
Der OGH hatte sich mit der Frage des anwendbaren Rechts bei Statutenwechsel zu befassen. Im gegenständlichen Fall war eine Unterhaltsvereinbarung anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung geschlossen worden, später erfolgte ein Statutenwechsel. handelt es sich bei der Unterhaltsvereinbarung um einen vollendeten Tatbestand?