para___1295 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unfalllenker auch für jene Schäden zur Haftung herangezogen werden kann, die durch einen weiteren Fahrzeuglenker verschuldet wurden.
OGH 10.4.2008, 2 Ob 43/08z
para___1295 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unfalllenker auch für jene Schäden zur Haftung herangezogen werden kann, die durch einen weiteren Fahrzeuglenker verschuldet wurden.
OGH 10.4.2008, 2 Ob 43/08z