Art 17a StGG
Das Grundrecht der Freiheit der Kunst stellt keine Garantie für eine schrankenlose Ausübung der Kunst dar. Bei allg. Regelungen, welche sich beschränkend auf die Kunst auswirken, ist eine Abwägung zwischen Kunstfreiheit und den vom Gesetz verfolgten öffentlichen Anliegen vorzunehmen.