§ 1432 ABGB
Bei einer Mehrlieferung, die aufgrund eines Mitarbeiters erfolgte, der beim Abwägen und Herrichten der Ware bewusst mehr vorbereitete, als bestellt war, handelt es sich nicht um eine wissentliche Leistung einer Nichtschuld, die einen Bereicherungsanspruch ausschließt.
OGH 3.4.2008, 1 Ob 32/08z