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Samstag als Fristhemmer

ZivilprozessrechtJudikaturErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/128EvBl 2008, 643 - 644 Heft 16 v. 15.8.2008

§ 126 Abs 2 ZPO

Das Ende der durch Zustellung während der Gerichtsferien ausgelösten Rechtsmittelfristen führt immer wieder zu Irrtümern. in dieser Entscheidung stellt das Gericht ganz klar fest, dass über den Wortlaut des § 126 Abs 2 ZPO hinaus auch der Samstag und der Karfreitag die Frist hemmt.

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