§ 53 Abs 4 FinStrG; § 37 StPO
Das Gericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem Fall, dass ein sich rechtsirrig für zuständig erachtendes OLG die Rechtswirksamkeit der Anklage feststellte.
OGH 23.4.2008, 13 Ns 11/08h
§ 53 Abs 4 FinStrG; § 37 StPO
Das Gericht beschäftigt sich in dieser Entscheidung mit dem Fall, dass ein sich rechtsirrig für zuständig erachtendes OLG die Rechtswirksamkeit der Anklage feststellte.
OGH 23.4.2008, 13 Ns 11/08h