§ 1313a ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Anlageberater, der als Erfüllungsgehilfe eines Geschäftsherrn auftrat, von einem geschädigten Kunden zur persönlichen Haftung herangezogen werden kann.
OGH 21.2.2008, 6 Ob 249/07x
§ 1313a ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Anlageberater, der als Erfüllungsgehilfe eines Geschäftsherrn auftrat, von einem geschädigten Kunden zur persönlichen Haftung herangezogen werden kann.
OGH 21.2.2008, 6 Ob 249/07x