§ 830 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob unklare Rechts- und Benutzungsverhältnisse in einem Verfahren auf Zivilteilung einer Liegenschaft den berechtigten Einwand der Unzeit begründen.
OGH 14.2.2008, 4 Ob 202/07w
§ 830 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob unklare Rechts- und Benutzungsverhältnisse in einem Verfahren auf Zivilteilung einer Liegenschaft den berechtigten Einwand der Unzeit begründen.
OGH 14.2.2008, 4 Ob 202/07w