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Intransparente Klausel eines Inkassobüros

ZivilrechtJudikaturErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/113EvBl 2008, 590 - 591 Heft 14 und 15 v. 15.7.2008

§ 6 Abs 3 KSchG

Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit einer Formulierung eines Vertragsbestandteils eines Inkassobüros zu befassen. Fraglich war, ob die Formulierung den Anforderungen des Transparenzgebots des § 6 Abs 3 KSchG genügte.

OGH 5.2.2008, 5 Ob 247/07w

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